Durch das StruktAnpG 1996 wurden die für Behinderungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen vorgesehenen Freibeträge in einigen Punkten gesetzlich neu geregelt, in weiterer Folge wurde auch die Verordnung zu den § 34 und § 35 EStG neu erlassen. Im Beitrag werden die außergewöhnlichen Belastungen für behinderte Kinder systematisch und praxisorientiert dargestellt.