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Kommanditgesellschaft oder echte stille Gesellschaft (Petrovic, SWK 8/1998, S 237)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 239

Im Gesellschaftsvertrag einer KG ist folgender Passus enthalten: „Eine Zustimmung der Kommanditisten zu Angelegenheiten des gewöhnlichen oder ungewöhnlichen Geschäftsbetriebes ist nicht erforderlich. Die Kommanditisten haben kein Widerspruchsrecht gemäß § 164 HGB“. Im Beitrag wird diese Vereinbarung steuerlich gewürdigt.

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