Im Gesellschaftsvertrag einer KG ist folgender Passus enthalten: „Eine Zustimmung der Kommanditisten zu Angelegenheiten des gewöhnlichen oder ungewöhnlichen Geschäftsbetriebes ist nicht erforderlich. Die Kommanditisten haben kein Widerspruchsrecht gemäß § 164 HGB“. Im Beitrag wird diese Vereinbarung steuerlich gewürdigt.