Der Beschluss des VwGH vom 28. 8. 1997, 97/04/0103, bestätigt das Recht, gegen den (in erster Stufe zuständigen) Präsidenten einer Wirtschaftskammer Säumnisbeschwerde zu führen. Der Beitrag setzt sich mit dieser Thematik eingehend auseinander.
Der Beschluss des VwGH vom 28. 8. 1997, 97/04/0103, bestätigt das Recht, gegen den (in erster Stufe zuständigen) Präsidenten einer Wirtschaftskammer Säumnisbeschwerde zu führen. Der Beitrag setzt sich mit dieser Thematik eingehend auseinander.