In seiner Entscheidung vom 27. 11. 1997, 8 Ob 2244/96z , kommt der OGH zum Ergebnis, dass der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt bereits vor Konkurseröffnung verwirklicht wurde und daher die durch die Korrektur des Vorsteuerabzugs zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung ist. Im Beitrag wird die Richtigkeit dieser Entscheidung untersucht.