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Die Erwerbsunfähigkeit in § 37 Abs 5 EStG

Mag. Veronika DoraltÖStZ 1998, 235

Der Gewinn aus einer Betriebsveräußerung unterliegt ua dann dem Hälftesteuersatz, wenn der Steuerpflichtige erwerbsunfähig ist. Quantschnigg/Bruckner verlangen eine 100%ige Erwerbsunfähigkeit; dagegen kann nach dem Gesetzeszweck Erwerbsunfähigkeit nur in dem Sinn verstanden werden, dass die bisherige Erwerbstätigkeit nicht fortgesetzt werden kann.

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