In letzter Zeit scheinen vermehrt Fälle des „Vorsteuerbetruges“ aufzutreten, was auch die Finanzverwaltung veranlasste, die Umsatzsteuerkontrolle zu reorganisieren. Die Vornahme einer Identitätskontrolle, von Antrittsbesuchen sowie von Kettenprüfungen seien hier nur als Maßnahmen herausgegriffen1)). Auch der VwGH wurde schon mehrmals mit solchen Fällen beschäftigt2)).