Je nachdem, ob eine Montagelieferung ausländischer Unternehmen in Österreich als Werklieferung oder als „normale“ Inlandslieferung zu qualifizieren ist, ergeben sich gemäß Gesetzeswortlaut unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen für den ausländischen Unternehmer. Anhand eines Fallbeispieles beleuchtet der Beitrag diese Differenzierung kritisch.