Aufgrund zahlreicher Anfragen haben das BM für Arbeit und Soziales und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in den letzten Monaten zu mehreren Einzelfragen Stellung genommen, die für die praktische Anwendung sehr bedeutsam sind. Im Beitrag werden diese Interpretationen vorläufig zusammengefasst, wobei der Autor betont, dass es sich dabei um die Rechtsauffassung der administrierenden Stellen handelt.