Im Beitrag wird das Erkenntnis des VwGH vom 18. 9. 1996, 96/15/0121, untersucht, in dem dieser die Kommunalsteuer- und DB- (sowie dann auch DZ-)Pflicht bei einem 100 %-Gesellschafter-Geschäftsführer bejaht, wenn neben dem Vorliegen weiterer Merkmale, die für ein Dienstverhältnis sprechen, wie etwa laufende Gehaltsauszahlung, den wesentlich Beteiligten kein Unternehmerrisiko trifft.