Im Beitrag wird von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Im Rahmen der Änderung eines Gesellschaftsvertrages verliert ein Gesellschafter die Sperrminorität. Als Ersatz für diesen Nachteil erhält er eine finanzielle Abgeltung. Die Autoren plädieren für die Nichtsteuerbarkeit derartiger Ausgleichszahlungen.