Mit der Rechtssache Tomberger (27. 6. 1996, Rs 234/94) hat der EuGH entschieden, dass unter bestimmten Umständen in den handelsrechtlichen Einzelabschlüssen von Kapitalgesellschaftskonzernen eine Verpflichtung zur phasenkongruenten Realisation von Dividenden besteht. Die sachliche Zuständigkeit des EuGH für Fragen der gesellschaftsrechtlichen Richtlinien führt über das Maßgeblichkeitsprinzip auch zu einer mittelbaren Entscheidungskompetenz für das Bilanzsteuerrecht. Der Autor untersucht das grundsätzliche Verständnis des EuGH vom europäischen Bilanzrecht.