Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1996 wurde in § 6 Z 13 EStG ein steuerliches „Wertaufholungsgebot“ für Beteiligungen vorgesehen. Im Beitrag wird der vorletzte Satz der zitierten Bestimmung ausführlich behandelt.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1996 wurde in § 6 Z 13 EStG ein steuerliches „Wertaufholungsgebot“ für Beteiligungen vorgesehen. Im Beitrag wird der vorletzte Satz der zitierten Bestimmung ausführlich behandelt.