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Zuschreibungspflicht und Wertbeibehaltungswahlrecht gem § 208 HGB (Urtz, RWZ 2/1997, 44)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 175 Heft 8 v. 15.4.1997

Das EU-GesRÄG hat für Anlage- und Umlaufvermögen in § 208 Abs 1 HGB eine Zuschreibungspflicht normiert. Um steuerliche Belastungen zu vermeiden, kann allerdings von dieser Zuschreibung gemäß § 208 Abs 2 HGB abgesehen werden. Anhand eines praktischen Beispiels für abnutzbares Anlagevermögen untersucht der Autor den Umfang des Wertbeibehaltungswahlrechts gemäß § 208 Abs 2 HGB.

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