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Die „umgekehrte Maßgeblichkeit“ nach dem EU-GesRÄG (Urtz, RdW 2/1997, 114)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 175 Heft 8 v. 15.4.1997

Durch den Wegfall des § 208 HGB aF ergeben sich nach Auffassung des Autors keine Änderungen. Dadurch könne der auf der Grundlage der „umgekehrten Maßgeblichkeit“ geforderte Ausweis von Steuerbegünstigungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss vorgenommen werden.

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