In der Realpraxis der Konzernfinanzierung kommt Zuschüssen von Großmuttergesellschaften an Enkelgesellschaften wachsende Bedeutung zu. Der steuerliche Vorteil liegt insbesondere darin, dass deren Zuführung in aller Regel nicht nur ertragsteuer-, sondern auch umsatzsteuer- und gesellschaftsteuerneutral ist1). Bei Rückführung derartiger Zuschüsse an einen Gesellschafter liegt neuerdings eine nach Maßgabe des § 4 Abs 12 EStG idF StruktAnpG (idR steuerneutrale) Einlagenrückzahlung vor. Im folgenden Beitrag werden neben der handels- und steuerrechtlichen Behandlung im Allgemeinen auch Zweifelsfragen zu speziellen Großmutterzuschüssen analysiert.