Durch den Beitritt Österreichs zur EU und den damit verbundenen erweiterten Rechtsschutzmöglichkeiten ist das Vorabentscheidungsverfahren gem Art 177 EGV in den Brennpunkt des österreichischen Interesses getreten. Aus aktuellem Anlass (erste Vorlagen zur Vorabentscheidung wurden von österreichischen Gerichten bereits vorgenommen) scheint es geboten, sich mit den Rechtswirkungen von Vorabentscheidungsurteilen des EuGH näher auseinanderzusetzen.