1. Einschränkung der Halbsatzbegünstigung für Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerungen durch das StruktAnpG 1996
Vor dem StruktAnpG 1996 sah das EStG 1988 für Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG (Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen) folgende Begünstigungen vor:
Freibetrag von bis zu 100.000 S gem § 24 Abs 4 EStG und