EStG: § 23 Z 1 , UStG: § 22 Abs 5
Der Bf betreibt einen Handel mit landwirtschaftlichen Produkten. Daneben führt er einen zugepachteten landwirtschaftlichen Betrieb. Fraglich ist, ob die zugepachtete Landwirtschaft als selbständiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb oder als gewerblicher Nebenbetrieb des Handelsbetriebes zu werten ist.