Das Erbschaftssteuergesetz sieht für Personen, die sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befassen (insbesondere Banken), besondere Meldepflichten und Haftungen vor. Im Beitrag wird die Bedeutung der in der Praxis zu oft übersehenen Meldepflicht und Haftung bei der grenzüberschreitenden Vererbung von inländischem Kapitalvermögen untersucht.