Mit der Novelle zum UStG (BGBl 1996/756) wurden die Regelungen über das Reihengeschäft im § 3 Abs 2 bzw Art 3 Abs 2 ersatzlos gestrichen. Die Bestimmungen über Dreiecksgeschäfte (Art 25) bleiben weiterhin aufrecht. Die Autorin befasst sich mit der Erfüllung des Reihengeschäftes nach § 3 Abs 1, geht auf Zeit und Ort der Erfüllung beim Reihengeschäft ein und behandelt die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferung sowie die Berechtigung zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer.