Zur Vermeidung von Verlustmodellen ist zu § 2 Abs 2 EStG eine Verordnung ergangen, die nach Ansicht des Autors zu einem früheren Erlass des BMF in Widerspruch stehe.
Zur Vermeidung von Verlustmodellen ist zu § 2 Abs 2 EStG eine Verordnung ergangen, die nach Ansicht des Autors zu einem früheren Erlass des BMF in Widerspruch stehe.