In einem Arbeitsbehelf werden jene Bestimmungen der UStG-Novelle 1996, des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, der AbgÄG 1996 und des EU-AbgÄG beschrieben, die von allgemeiner Bedeutung sind.
In einem Arbeitsbehelf werden jene Bestimmungen der UStG-Novelle 1996, des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes, der AbgÄG 1996 und des EU-AbgÄG beschrieben, die von allgemeiner Bedeutung sind.