Die Autoren gehen der Frage nach, welche Stellung das Vorsoll innerhalb des Abgabenbescheides im generellen bzw im Speziellen innerhalb des Jahresumsatzsteuerbescheides einnimmt und ob aus einer etwaigen Nichtqualifikation der bisherigen Vorschreibung als Spruchbestandteil ein verminderter Rechtsschutz für den Abgabepflichtigen entstehen kann.