Der Beitrag behandelt die geplanten Änderungen, die in einem vom BMJ versandten Entwurf zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 enthalten sind (Rechnungswesen, Aufsichtsrat, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Aktionäre und GmbH-Gesellschafter, vereinfachte Kapitalherabsetzung und neue Regelungen für den GmbH-Geschäftsführer).