Der Autor untersucht, unter welchen Umständen bei Verschmelzungen iSd UmgrStG eine Änderung der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamtes eintritt, und welche Konsequenzen dies für eine Reihe weiterer Fragen hat, die im Rahmen einer Betriebsprüfung auftreten können. Dies gelte insbesondere für die Bereiche Aktenabtretung - Datenübertragung, Ausstellung des Prüfungsauftrages, Steuernummer und Firmenwortlaut am Prüfungsauftrag, EDV-Eingabe und Bescheidadressat.