BAO: § 92 , § 201 , § 212a , § 281
Dem Bundesministerium für Finanzen ist bekannt geworden, dass es im Zusammenhang mit dem vor dem EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren zur KU 1 (Rechtssache C-318/96 , VwGH-Beschluss 18. 9. 1996, 96/15/0065) bei der Selbstberechnung und Abfuhr der KU1 zu besonderen Vorgangsweisen der Steuerpflichtigen kommt. Über die zu erwartenden zeitlichen Auswirkungen der bevorstehenden Vorabentscheidung des EuGH werden noch gesonderte Informationen zugehen.