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Amtswegige Löschung einer GmbH - keine Derogation des § 160 Abs 3 BAO durch § 18 FirmenbuchG

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 81 Heft 4 v. 15.2.1997

BAO: § 160 Abs 3 , FBG: § 18

Gem § 160 Abs 3 BAO dürfen Löschungen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Privatstiftungen im Firmenbuch erst vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen zuständigen Finanzamtes vorliegt, dass der Löschung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.

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