Im Beitrag werden - unter Berücksichtigung der in den UStG 1972 und 1994 normierten Regelungen - die aus den „Änderungen der maßgeblichen Verhältnisse für den Vorsteuerabzug“ resultierenden steuerrechtlichen Konsequenzen dargestellt, wobei eine Unterscheidung zwischen den vom Unternehmer selbst herbeigeführten Änderungen der Verhältnisse wie auch den durch Gesetzesänderung bewirkten Änderungen vorgenommen wird.