Der Beitrag geht der Frage nach, zu welchem Zeitpunkt eine Äquivalenzverletzung zu ermitteln ist und welche Auswirkungen nachträgliche Wertänderungen auf die Äquivalenz haben. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass nachträgliche Wertänderungen keinen Einfluss auf die festgestellte Wertäquivalenz haben.