UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 7 und 18
Im Gesundheits- und Sozialbereich der Gebietskörperschaften ergibt sich bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Vorsteuer und der Beihilfe nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG 1996) folgende Problematik, die anhand eines Beispieles dargestellt wird: