In zwei Erkenntnissen vom 29. 7. 1997 hat der VwGH zur Frage der steuerlichen Qualifikation des so genannten „gewerblichen Wertpapierhandels“ Stellung bezogen, bei dem das Ergebnis - ermittelt nach den Grundsätzen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - in den Abgabenerklärungen als zumeist negative Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ausgewiesen wird. Im Beitrag werden zunächst Sachverhalt, Meinungsstand und Entscheidungsgründe des VwGH dargelegt; in der Folge beleuchtet der Autor die Entscheidung kritisch.