Bei vermieteten Gebäuden ist hinsichtlich der Abschreibungsdauer auf die Nutzung durch den Mieter abzustellen. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 8. 8. 1996, 92/14/0052, zur Frage der Auswirkungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Mieters auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Stellung genommen. Der Autor untersucht, ob sich dadurch Auswirkungen auf die bisherige Lehre ergeben.