Der Autor stellt die Beantwortung dieser Frage sowohl aus der Sicht des VwGH als auch aus der des BFH kurz dar und stimmt der Ansicht des BFH zu, wonach Betriebsversicherungen nur für drohende Vermögensschäden als Betriebsausgabe in Betracht kommen.
Der Autor stellt die Beantwortung dieser Frage sowohl aus der Sicht des VwGH als auch aus der des BFH kurz dar und stimmt der Ansicht des BFH zu, wonach Betriebsversicherungen nur für drohende Vermögensschäden als Betriebsausgabe in Betracht kommen.