Das IRÄG 1997 bringt tief greifende Änderungen der österreichischen Insolvenzgesetze und mit dem Unternehmensreorganisationsgesetz ein neues „Vorverfahren“, das der Insolvenzprophylaxe dienen soll. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Neuerungen im österreichischen Insolvenzrecht.