Beim VwGH sind Beschwerden anhängig, wonach Tourismus/Fremdenverkehrs-Beiträge/Abgaben als unzulässige weitere Umsatzsteuer im Sinne des Art 33 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie zu qualifizieren seien. Im Beitrag wird der Beschluss des VwGH vom 12. 8. 1997, eine Anfrage an den EuGH zur Vorabentscheidung zu richten, behandelt.