Das BMJ hat durch eine Verordnung ein Formblatt (RWZ 8/1997, 231) festgelegt, das die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs von kleinen Kapitalgesellschaften regelt. Im Beitrag informiert der Autor die Geschäftsführung von kleinen Kapitalgesellschaften und deren Berater über Umfang und Form der Offenlegungsverpflichtung, wie sie in § 277 HGB idF EU-GesRÄG nunmehr enthalten ist.