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Trennung von Abfertigungsaufwand und Aufwendungen für Altersversorgung in der GuV (Barborka, RWZ 8/1997, 234)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 446 Heft 20 v. 15.10.1997

Aufgrund der Änderungen in § 231 Abs 2 HGB durch das EU-GesRÄG sind in den Aufwendungen für Altersversorgung künftig auch Beiträge an die Pensions- und Unterstützungskassen sowie Vorsorgeeinrichtungen jeder Art, Lebensversicherungszahlungen bei Direktanspruch der Begünstigten oder Vorruhestandsregelungen mit Altersversorgungscharakter auszuweisen.

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