Novacek widerspricht in seinem Beitrag Matzinger , der in , die Ansicht vertrat, dass wegen gegenseitiger Neutralisierung der MWStRL und der VerbrStSRL die Getränkesteuer beibehalten werden könnte, allenfalls als Steuer mit besonderer Zielsetzung zu werten sei bzw Dienstleistungen nicht Gegenstand der Getränkesteuer seien oder die VerbrStSRL entgegen ihrem Wortlaut auszulegen sei.