Der Beitrag geht der Frage nach, ob Umsatzerlöse bereits bei aufschiebend bzw. auflösend bedingten Kaufverträgen ausgewiesen werden können und welche sonstigen bilanziellen Konsequenzen sich aus einem derartigen Vertrag ergeben.
Der Beitrag geht der Frage nach, ob Umsatzerlöse bereits bei aufschiebend bzw. auflösend bedingten Kaufverträgen ausgewiesen werden können und welche sonstigen bilanziellen Konsequenzen sich aus einem derartigen Vertrag ergeben.