Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ werden die Kriterien der Abgrenzung des Anlagevermögens vom Umlaufvermögen aus handelsrechtlicher Sicht dargestellt. Die steuerliche Abgrenzung folgt grundsätzlich den handelsrechtlichen Vorschriften. Abweichungen ergeben sich nur bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von weniger als einem Jahr.