Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt befasst sich der Autor mit der Frage, welche Möglichkeiten der Bekämpfung ein Abgabepflichtiger hat, wenn die Fälligkeit des Ausgleichsviertels (Anpassung der Vorauszahlungen) in der Buchungsmitteilung unrichtig angegeben ist und im Vorauszahlungsbescheid die Fälligkeit fehlt.