Dieser Artikel soll eine Übersicht über die neuen Tatbestände des§ 35 Abs 1 und 2 FinStrGim Zusammenhang mit den Zollschuldentstehungstatbeständen nach dem Zollkodex (= ZK) geben.
I. § 35 Abs 1 lit a FinStrG
Die Verletzung der Gestellungspflicht ist zwar nicht mehr Tatbestandsmerkmal des § 35 Abs 1 FinStrG, bleibt jedoch weiterhin für die Frage des vorschriftswidrigen Verbringens relevant.