1. Umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen
§ 12 Abs 10 bis 13 UStG 1994 regelt Vorsteuerberichtigungen für den Fall der Änderung der Voraussetzungen (des § 12 Abs 3 leg cit)1).
§ 12 Abs 10 UStG 1994 betrifft Gegenstände, die der Unternehmer in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt.