EStG 1988: § 17 Abs 4 und 5
Aus gegebenem Anlass wird hinsichtlich der Veranlagung nichtbuchführender Land- und Forstwirte sowie der nichtbuchführenden Gärtner nach 1994 mitgeteilt:
Die Pauschalierung bei Einkünften aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit wurde für die Veranlagungsjahre 1995 und 1996 durch Verordnung vom 18. 4. 1997, BGBl II 107/1997 verlängert.