EStG 1988: § 4 Abs 4
Übt ein ausländischer Lieferant Druck auf ein inländisches Unternehmen aus, zukünftige Lieferungen von Spenden an eine Universität abhängig zu machen, erscheint es denkbar, dass bei ernsthafter und objektiv geeigneter Drohung hinsichtlich der Spenden betrieblich veranlasste Ausgaben vorliegen, die den Charakter von Provisionen haben. Obzwar es der freien Beweiswürdigung durch das Finanzamt obliegt, erscheint es aber nur schwer vorstellbar, dass ein einfaches Schreiben des Lieferanten, die Lieferungen abbrechen zu wollen, als geeigneter Nachweis angesehen werden kann. In diesem Zusammenhang wird auf die erhöhte Mitwirkungspflicht hingewiesen.