Seit dem Steuerreformgesetz 1993 ist die steuerliche Bildung von Rückstellungen an strenge Anforderungen gebunden. Im Beitrag wird anhand eines praktischen Beispiels im Falle einer Gewährleistungsrückstellung aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen die handelsrechtliche Rückstellung auch steuerrechtlich gebildet werden kann. Die vom BMF geforderten Voraussetzungen seien teilweise weder im Gesetz noch von der Rechtsprechung gedeckt.