Der Autor hinterfragt in seinem Artikel die Literaturmeinung, abgereifte Investitionsfreibeträge erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung zu ziehen. Seiner Meinung nach sei eine direkte Anknüpfung an die korrespondierende steuerliche Bestimmung und eine erfolgsneutrale Umgliederung zu den Gewinnrücklagen geboten.