Im Beitrag wird untersucht, ob im Zuge steuerrechtlicher Rechtsmittelverfahren der EuGH um Vorabentscheidung über bilanzsteuerrechtliche Fragen ersucht werden kann. Der Autor setzt sich in diesem Zusammenhang mit den Fragen der Zuständigkeit des EuGH sowie der Maßgeblichkeit seiner Urteile auseinander.