Verbriefte obligationenähnliche Genussrechte unterliegen der KESt nach § 93 Abs 3 EStG. Sind die Voraussetzungen der Endbesteuerung von Forderungswertpapieren erfüllt, so gelte die KESt nach Ansicht der Autorin sowohl die Einkommensteuer als auch die Erbschaftssteuer ab. Unverbriefte obligationenähnliche Genussrechte würden demgegenüber niemals der Endbesteuerung unterliegen, weswegen sich die Frage des öffentlichen Anbietens nicht stelle.