Macho hat sich in ÖStZ 6/1997 mit dem gegenständlichen Thema befasst. Die Autoren sind vor allem in zwei Punkten (ds die Anwendung gewinnorientierter Methoden sowie die erhöhte Mitwirkungspflicht und Amtshilfe) anderer Ansicht und setzen sich kritisch mit dessen Rechtsansichten auseinander.